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Bibermanagement

Der Biber ist flächendeckend in unserem Verbandsgebiet vorhanden. Durch seine Aktivitäten, z.B. Anstauen der Gewässer durch Dammbauten, Beschädigungen von Deichen und Gewässerböschungen durch Eingrabungen, verursacht er immer wieder unterschiedlich hohe Schäden. Der europäische Biber ist in Europa durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) besonders geschützt. Er unterliegt in Deutschland nicht dem Jagdrecht nach dem Bundesjagdgesetz. Die Beseitigung biberbedingter Schadstellen und die Umsetzung aller Maßnahmen dazu finden ausschließlich unter Einhaltung der Biberverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt.

Handhabung biberbedingter Abflusshindernisse:

  • Beseitigung lokaler Abflusshindernisse
  • Freihalten von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Staue, Wehre, Schöpfwerke)
  • Teilweises Abtragen von Biberdämmen
  • Einbau von Grabschutzmatten in Deichen/ Gewässerböschungen
  • Schutz von Gehölzen (Verbissschutz)
  • Umsiedeln in Extremfällen

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