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Gewässerunterhaltung

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist Grundlage unserer Arbeit.  An erster Stelle ist hier ganz klar die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zu nennen.

Zur Gewässerunterhaltung gehören folgende Tätigkeiten:

  • Krautung der Gewässersohle und Böschungsmahd
  • Grundräumung der Gewässersohle
  • Sohl- und Ufersicherung, Einbau von Faschinen
  • Beseitigung lokaler Abflusshindernisse
  • Wiederherstellen Gewässerprofil
  • Einbau von Sand- und Krautfängen

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