Wir sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wurden am 02. September 1992 gegründet. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst und ist dem öffentlichen Wohl seiner Mitglieder verpflichtet.
Dem Wasser- und Bodenverband obliegt die hoheitliche Aufgabe zur Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen zweiter Ordnung in seinem Verbandsgebiet.
Unsere Pflichtmitglieder sind:
- Die Gemeinden im Verbandsgebiet
- Die Eigentümer von Grundsteuer befreiten Grundstücken
Höchstes Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die aus oben genannten Mitgliedern besteht. Der Vorstand wird von der Verbandsversammlung gewählt und besteht aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Vorstand bedient sich der Geschäftsführung zur Durchführung des Verbandsunternehmens. Der Verband untersteht der Rechtsaufsicht des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Als technische Fachbehörde fungiert das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund. Die Prüfstelle zur Prüfung der ordnungsgemäßen Haushaltsführung ist der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Rostock. Der Wasser- und Bodenverband finanziert sich über Beiträge, die er von seinen Mitgliedern auf der Grundlage einer genehmigten Satzung erhebt.