Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist Grundlage unserer Arbeit. An erster Stelle ist hier ganz klar die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zu nennen.
Zur Gewässerunterhaltung gehören folgende Tätigkeiten:
- Krautung der Gewässersohle und Böschungsmahd
- Grundräumung der Gewässersohle
- Sohl- und Ufersicherung, Einbau von Faschinen
- Beseitigung lokaler Abflusshindernisse
- Wiederherstellen Gewässerprofil
- Einbau von Sand- und Krautfängen