Image Alt

Investitionen

Neben unseren Pflichtaufgaben kann der Verband auch zusätzliche Maßnahmen übernehmen. Zum Beispiel im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG und des Moorschutzes. Dazu gehören investive Maßnahmen wie Gewässerausbau, Renaturierungsmaßnahmen und Vorhaben zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.

Sie haben Fragen?